Die SPD-Fraktion stellt im Gemeinderat den Antrag, dass ab 2019 die Kindergartengebühren nicht mehr automatisch - ohne Zustimmung des Gemeinderats - erhöht werden. Gefordert wird eine Staffelung der Kindegartengebühren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastung der Familien, was nach §6 KiTaG möglich ist. .
Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Kronau
Die SPD-Fraktion bittet den Gemeinderat um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der Gemeinderat Kronau beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die Kindergartengebühren vom 06.11.2012 über die automatische Anpassung der Kindergartengebühren. Kindergartengebühren bedürfen ab dem Jahr 2019 der Zustimmung des Gemeinderats.
Bei der Staffelung der Kindergartengebühren soll zukünftig die „wirtschaftliche Belastung“ der Familien entsprechend §6 KiTaG berücksichtigt werden.
Die Gemeindeverwaltung wird mit dem Sozialausschuss und dem Betreiber die konkreten Vorschläge zur Gebührengestaltung festlegen.
Angestrebt wird eine Abschaffung der Betreuungsgebühren für Eltern sofern eine kompensatorische Finanzierung durch Land gesichert ist.“
Begründung:
Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, in der Kindern schon in der frühkindlichen Phase grundlegende soziale und kognitive Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg von zentraler Bedeutung sind. Der Besuch des Kindergartens und anderer Einrichtungen der Kindertagespflege sollte deshalb jedem Kind unabhängig von der finanziellen Situation einer Familie ermöglicht werden. Dies trägt zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit bei.
Mit dem Antrag bzw. dem Beschlussvorschlag soll der Gemeinderat zukünftig die Möglichkeit haben, bei der Festlegung der Kindergartengebühren entsprechend dem §6 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG (Stand: 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1, 8) „Elternbeiträge so [zu] bemessen, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.“ (https://dejure.org/gesetze/KiTaG/6.html )
Die Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände (https://www.lvkita.de/gemeinsame-empfehlungen.html) berücksichtigen bisher nur die Kinderzahl nicht jedoch die wirtschaftliche Belastung der Familien. Hier kann und sollte die Gemeinde Kronau ihre finanziellen Gestaltungsräume nutzen.
Durch das in diesem Jahr in Kraft getretene „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk= Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s2696.pdf) (Gute KITA – Gesetz) ist absehbar, dass auch im Land Baden-Württemberg Mittel zur Senkung von Kindergartengebühren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte bzw. wirtschaftlicher Belastungen der Familien zusätzlich bereit stehen. Die Gemeinde Kronau sollte diese Möglichkeiten durch entsprechende Konzepte prospektiv nutzen.
Anzustreben ist eine Einbeziehung betroffener Eltern, z.B. über den Elternbeirat.
Kronau, 14.01.2019
Benno Homann
(SPD-Fraktionsvorsitzender)